Digitale Signaturen
Qualifizierte- und fortgeschrittene elektronische Signaturen
Mehr Informationen
Elektronische Signaturen im Detail
Eine fortgeschrittene elektronische Signatur ist eine elektronische Signatur, die es ermöglicht, die Authentizität und Unverfälschtheit der durch sie signierten Daten zu prüfen. Bei den meisten Rechtsgeschäften (z. B. Kaufverträge über bewegliche Sachen), bedarf es grundsätzlich keiner Schriftform, weshalb eine fortgeschrittene elektronische Signatur ausreichend ist. Zu Beweiszwecken mag es aber opportun sein, gleichwohl die Schriftform oder an deren Stelle die qualifizierte elektronische Signatur zu wählen, um den Vertragsschluss und die Vertragsinhalte im Streitfalle eindeutig beweisen zu können.
Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) nach dem deutschen Signaturgesetz ist eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die auf einem qualifizierten Zertifikat beruht und mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit (SSEE) erstellt wurde. Der Unterschied liegt also im zugrundeliegenden Zertifikat, für dessen Ausstellung ein deutlich höheres Prüfungslevel angelegt wird. Durch die hohe Sicherheitsstufe bei der Prüfung des Signaturinhabers ist eine solche Signatur nach eIDAS einer handschriftlichen Unterschrift in allen EU-Mitgliedsstaaten gleichgestellt. Sie findet daher vor allem bei solchen Dokumenten Anwendung, bei denen eine hohe Vertrauensstufe gewünscht oder vom Gesetz eine handschriftliche Signatur erforderlich ist.