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Digitale Signaturen

Qualifizierte- und fortgeschrittene elektronische Signaturen

Unter einer elektronischen Signatur versteht man mit elektronischen Informationen verknüpfte Daten, mit denen man den Unterzeichner bzw. Signaturersteller identifizieren und die Integrität der signierten elektronischen Informationen prüfen kann. In der Regel handelt es sich bei den elektronischen Informationen um elektronische Dokumente wie PDFs. Es wird unterschieden zwischen drei Formen der elektronischen Signatur: der (einfachen) elektronischen Signatur, der fortgeschrittenen elektronischen Signatur (Advanced Electronic Signature, AES) und der qualifizierten elektronischen Signatur (QES). Ihnen gemein ist, dass mittels asymmetrischer Kryptographie verschlüsselt wurde.
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Vorteile auf einen Blick

  • Eigenverantworliches Ausstellen von Signaturen
  • Auf Wunsch in Kombination mit Signer / Signing-Software
  • Implementiert in DocuSign u.a.
  • Cloudbasierend oder On Premise

Elektronische Signaturen im Detail

Eine fortgeschrittene elektronische Signatur ist eine elektronische Signatur, die es ermöglicht, die Authentizität und Unverfälschtheit der durch sie signierten Daten zu prüfen. Bei den meisten Rechtsgeschäften (z. B. Kaufverträge über bewegliche Sachen), bedarf es grundsätzlich keiner Schriftform, weshalb eine fortgeschrittene elektronische Signatur ausreichend ist. Zu Beweiszwecken mag es aber opportun sein, gleichwohl die Schriftform oder an deren Stelle die qualifizierte elektronische Signatur zu wählen, um den Vertragsschluss und die Vertragsinhalte im Streitfalle eindeutig beweisen zu können.

Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) nach dem deutschen Signaturgesetz ist eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die auf einem qualifizierten Zertifikat beruht und mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit (SSEE) erstellt wurde. Der Unterschied liegt also im zugrundeliegenden Zertifikat, für dessen Ausstellung ein deutlich höheres Prüfungslevel angelegt wird. Durch die hohe Sicherheitsstufe bei der Prüfung des Signaturinhabers ist eine solche Signatur nach eIDAS einer handschriftlichen Unterschrift in allen EU-Mitgliedsstaaten gleichgestellt. Sie findet daher vor allem bei solchen Dokumenten Anwendung, bei denen eine hohe Vertrauensstufe gewünscht oder vom Gesetz eine handschriftliche Signatur erforderlich ist.

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